Diese Garantiebedingungen gelten für von Verbrauchern oder Unternehmern innerhalb der Europäischen Union sowie der Schweiz und Großbritannien erworbene Elektrowerkzeuge (nachfolgend „Geräte“ genannt) der MENZER GmbH, Celsiusstraße 20, 04420 Markranstädt, Deutschland (nachfolgend „MENZER“ genannt). Diese Bedingungen gelten als verbindlich vereinbart, solange sie nicht durch neue Bedingungen ersetzt werden.
1.2
Mit diesen Garantiebedingungen räumt MENZER dem Käufer zusätzliche Rechte ein, die neben den vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüchen bestehen. Mit den nachstehenden Regelungen ist eine Abbedingung, Einschränkung oder sonstige Änderung der vertraglichen und gesetzlichen Mängelansprüche nicht verbunden. Käufer im Sinne dieser Bedingungen ist, wer ein MENZER Gerät als erster Verbraucher oder Unternehmer von einem Händler oder MENZER Vertragspartner erworben hat.
II
Allgemeine Garantiebedingungen
2.1
MENZER garantiert, dass MENZER Geräte keine Material- oder Fertigungsfehler aufweisen. Sollte ein Fall eintreten, in dem dies nicht so ist, nimmt MENZER im Rahmen der Herstellergarantie eine kostenlose Reparatur bzw. einen kostenlosen Ersatz der defekten Teile oder des gesamten Geräts vor. Weitergehende Ansprüche sind – soweit eine Haftung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist – ausgeschlossen.
2.2
Eine Inanspruchnahme von Garantieleistungen verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht.
2.3
Die MENZER Herstellergarantie wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass das Gerät entsprechend der Betriebsanleitung eingesetzt wurde.
2.4
Ein Garantieanspruch erstreckt sich nur auf die bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts, ausgeschlossen sind insbesondere:
- Teile, die einem betriebsbedingten Verschleiß unterliegen
- Mängel aufgrund unsachgemäßer Anwendung o. Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
- Demontierte Elektrowerkzeuge
- Schäden durch Überlastung des Elektrowerkzeugs
- Schäden aus der Verwendung von nicht zugelassenen, defekten oder falsch angewendeten Zubehörteilen
- Schäden, die durch das Elektrowerkzeug verursacht werden
- Schäden durch Gewaltanwendung
- Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder ungenügende Wartung oder Instandsetzung seitens des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind
- Beschädigungen durch Fremdeinwirkung bzw. von Fremdkörpern
2.5
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von MENZER-Servicewerkstätten durchgeführt werden, andernfalls erlischt der Anspruch auf Garantie.
2.6
Für die Durchführung von Reparaturen gelten die Instandsetzungsbedingungen der MENZER GmbH.
III
Garantiebedingungen BASE-LINE-Geräte
3.1
Für Geräte der BASE-LINE gewährt MENZER eine 2-jährige, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleichzusetzender Beanspruchung eine 1-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg eines Neugeräts. Gewerblichen Maschinenverleihern gewährt MENZER keine Garantie.
3.2
Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer den Mangel unverzüglich nach Feststellung über das MENZER Online-Reparaturformular anzeigt und MENZER das defekte Gerät innerhalb der Garantiezeit im unzerlegten Originalzustand und einer Kopie des Originalkaufbeleges zukommen lässt.
IV
Garantiebedingungen PRO-LINE-Geräte
4.1
Für Geräte der PRO-LINE gewährt MENZER grundsätzlich eine 2-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg eines Neugeräts. Weiterhin haben Käufer aus der Europäischen Union sowie der Schweiz die Möglichkeit, für PRO-LINE-Geräte, die ab dem 01.01.2015 gekauft wurden, eine Verlängerung der Garantiezeit auf insgesamt 3 Jahre zu erhalten. Registrieren Sie sich hier zur Garantieverlängerung.
4.2
Voraussetzung für eine Verlängerung der Garantiezeit ist eine Online-Registrierung des Geräts auf www.menzer-tools.com innerhalb von spätestens 4 Wochen nach dem Kaufdatum gemäß Originalbeleg. Nach der Registrierung erhält der Käufer eine Bestätigung der Garantieverlängerung in elektronischer Form.
4.3
Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn der Käufer den Mangel unverzüglich nach Feststellung über das MENZER Online-Reparaturformular anzeigt und MENZER das defekte Gerät innerhalb der Garantiezeit im unzerlegten Originalzustand zusammen mit der Bestätigung der Garantieverlängerung und einer Kopie des Originalkaufbeleges zukommen lässt.
V
Schlussbestimmungen
5.1
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
5.2
Soweit gesetzlich nicht anders geregelt ist der Sitz von MENZER ausschließlicher Gerichtsstand.
5.3
Sollte eine Bestimmung dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.